Heute habe ich ein dringendes Anliegen: Der Bundestag hat im Juli ein Tierarzneimittelgesetz beschlossen. Das musste aufgrund einer EU-Vorgabe geschehen – aber die Teutonen haben es mal wieder verschlimmbessert. Warum ich das berichte? Weil es nach diesem TAMG ab Ende Januar 2022 verboten sein wird, Haustiere mit apothekenpflichtigen (NICHT verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln zu behandeln, die nicht explizit für die Anwendung am Tier zugelassen sind.
Dazu gehören:
- so gut wie alle homöopathischen Globuli
- sehr viele Kräuterheilmittel
- Enzyme, ohne die viele Haustiere mit Bauchspeicheldrüseninsuffizienzen kein Futter verdauen können
- viele homöopathische Komplexmittel
- Blutegel, die bei Gelenkentzündungen und Rückenleiden für monatelange Schmerzfreiheit sorgen können
- Nahrungsergänzungsmittel
- Vitamine
- Probiotika für die Darmflora
- …

Was hat das für Auswirkungen auf dein Leben mit Tier? Wenn dein Hund sich leicht vertritt und humpelt und du hilfst ihm mit Arnika-Globuli, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Du musst dir diese vorher vom Tierarzt verordnen lassen. Fühlt sich deine nierenkranke Katze mit einem homöopathischen Komplexmittel seit Monaten besser, darfst du ihr dieses nur noch geben, nachdem der Tierarzt abgenickt hat. Ob Buscopan bei Bauchkrämpfen, ACC als Hustenlöser oder ein pflanzliches Beruhigungsmittel für das demente Tier – auch wenn es sich seit Jahren bewährt hat, muss es zukünftig in jedem Einzelfall genehmigt werden. Vom Tierarzt. „Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin in unserer Sprechstunde“.
Nein, ich als Tierheilpraktikerin darf das nicht genehmigen. Auch meine KollegInnen und ich dürfen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes nur noch Arzneimittel anwenden und verordnen, die den Zusatz „ad us. vet.“ tragen, also für den Einsatz am Tier zugelassen sind. Ein Tierheilpraktiker-Berufsverband bereitet bereits eine Klage vor, weil das Gesetz in der vorliegenden Form die therapeutische Vielfalt einschränkt und für klassisch arbeitende Tier-Homöopathen einem Berufsverbot gleichkommt.
Wie gesagt, es geht auch um mich und meine KollegInnen, um Tierheilpraktiker und andere Tiertherapeuten. Vor allem geht es aber um dein tägliches Zusammenleben mit deinen Haustieren. Es geht um die Freiheit der eigenen Entscheidung, mit welchen Mitteln du ihnen bei Alltagsproblemen helfen möchtest. Es geht langfristig auch ums Geld. Wenn für die rund 32 Millionen Katzen, Hunde und Kleinsäuger in Deutschland nur noch spezielle Vet-Arzneimittel erlaubt sind, werden die Hersteller die Preise anziehen, nicht nur, weil die Zulassungsverfahren Geld kosten. Und dass ein Tierarzt die Anwendung von Arnika-Globuli nicht kostenlos genehmigen wird, dürfte auch jedem klar sein.
Bitte unterschreibe jetzt diese Petition – es bleibt nur ganz wenig Zeit, eine Überarbeitung zu erreichen.